Logo SKW Immobilien
Immobiliensuche

Energieausweis für Immobilien erstellen lassen

Bei einem Im­mo­bi­li­en­ver­kauf oder ei­ner Ver­mie­tung schreibt der Ge­setz­­ge­ber die Vor­la­ge ei­nes Energie­aus­wei­ses vor. Das Do­ku­ment muss be­reits bei einer er­sten Be­sich­ti­gung vor­lie­gen und nicht erst bei Vertragsabschluss. Bei Nichterfüllung dieser Vorlagepflicht droht eine Ordnungswidrigkeit und damit verbunden ein Bußgeld.

Der En­er­gie­aus­weis enthält An­ga­ben zum en­er­ge­ti­schen Zu­stand der Im­mo­bi­lie. So erfahren Käu­fer oder Mie­ter, mit wel­chen En­er­gie­kos­ten sie rech­nen müssen. Es gibt zwei verschiedene Ausweis-Arten – den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide Ausweise sind vom Tag der Aus­stel­lung an zehn Jahre lang gültig. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist auch eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich, z.B. für Baudenkmäler.

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus baulichen Aspekten wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung ergibt. Die ermittelten Daten lassen den objektiven Vergleich mit anderen Miet- oder Kaufobjekten zu. Der Bedarfsausweis gibt den energetischen Ist-Zustand einer Immobilie an.

Verpflichtend ist dieser Energieausweis für alle Immobilien mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Wohneinheiten eines Gebäudes. Er wird aus den Heizkostenabrechnungen für mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden aller Wohneinheiten erstellt.

Der Verbrauchsausweis ist nur für Immobilien gültig, in denen sich mindestens fünf Wohneinheiten befinden oder für die ein Bauantrag vorliegt, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Er gilt auch dann, wenn die Immobilie nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet ist.

Für Gewerbeimmobilien ist unabhängig vom Baujahr der Verbrauchsausweis zulässig. In die Bewertung fließt auch der Stromverbrauch der letzten 3 Jahre ein.

Unterlagen, die für die Erstellung eines Energieausweises nötig sind

Gerne ver­an­lassen wir für Ihre Immobilie die Er­stel­lung des passenden En­er­gie­aus­wei­ses. Da­mit das Do­ku­ment ange­fer­tigt wer­den kann, benötigen wir folgende Un­ter­la­gen:

  • Baujahr & Baujahr der Heizung
  • Grun­driss und Schnitt der Immobilie
  • Bau­be­schrei­bun­gen
  • Heiz­ko­sten­ab­rech­nun­gen der letz­ten drei Jah­re
  • Gebäudegeometrie
  • An­ga­ben zu Däm­mun­gen
  • Angaben zu Wand-, Boden- und De­cken­auf­bau­ten
  • Pro­to­kol­le des Schorn­stein­fe­gers
  • Un­ter­la­gen über die An­la­ge­tech­nik
  • verschiedene Bilder

Sie planen eine Immobilie zu verkaufen und benötigen einen Energieausweis

Dann füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und senden es ab. Wir melden uns bei Ihnen.

    Name*

    Straße, Nr.

    PLZ, Ort

    Ihre Telefonnummer*

    Ihre E-Mail-Adresse*

    Ihre Nachricht

    Folgende Immobilie möchte ich verkaufen:

    Benötigen Sie einen Energieausweis?

    Laden Sie hier Ihre Immobilienunterlagen hoch
    Upload Limit 5 MB | erlaubte Dateien: JPG / PDF | Maximale Uploads: 5 Dateien

    Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden.
    Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA privacy policy

    Load Google reCAPTCHA

    Rufen Sie uns anKontakt aufnehmenFacebookInstagramNewsletter

    Wir sind für Sie da!

    SKW Haus & Grund Immobilien GmbH
    Strengerstraße 10 | 33330 Gütersloh

    Tel: 05241 / 9215 – 0
    Fax: 05241 / 9215 – 55
    info@skwimmobilien.de

    Unsere Öffnungszeiten:

    Montag bis  Mittwoch von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr

    Donnerstag von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr

    Freitag von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr