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Die Immobilienabschreibung - "Absetzung für Abnutzung"

Die Immobilienabschreibung, auch bekannt als „Absetzung für Abnutzung“ oder kurz AfA, ist ein steuerlicher Vorteil, der Immobilienbesitzern gewährt wird, um den Wertverlust ihrer Immobilie im Laufe der Zeit steuerlich anzuerkennen. Dieser Wertverlust kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wie zum Beispiel die normale Abnutzung der Immobilie, Veränderungen im Markt oder sogar strukturelle Veränderungen in der Umgebung.

Die Höhe der Immobilienabschreibung wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter der ursprüngliche Kaufpreis oder die Herstellkosten der Immobilie, ihre Nutzungsdauer und der aktuelle Zustand.

Abgeschrieben werden können nur Wirtschaftsgüter, die sich abnutzen. Dies bedeutet für Immobilien: Nur das Bauwerk kann abgeschrieben werden, das Grundstück nicht. Außerdem muss das Objekt vermietet oder gewerblich genutzt werden.

Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung der Abschreibung von Immobilien, darunter die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung. Bei der linearen Abschreibung wird der gleiche Betrag jedes Jahr über die Nutzungsdauer, welche in der Regel 50 Jahre beträgt, der Immobilie verteilt. Die degressive Abschreibung hingegen ermöglicht höhere Abschreibungen in den ersten Jahren und sinkende Abschreibungen in den späteren Jahren der Nutzung.

Im neuen Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung die degressive für neu errichtete Wohngebäude eingeführt, die zur Vermietung bestimmt sind. Im ersten Jahr können 5% der Investitionskosten abgeschrieben werden, gefolgt von jeweils 5% des Restwerts in den Folgejahren. Der Baubeginn muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen. Zusätzlich kann die degressive Abschreibung mit der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau kombiniert werden, dies gilt für Neubauten mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG.

Steuerliche Anreize für Investitionen

Anfang des Jahres 2023 wurde die lineare AfA von 2 Prozent auf 3 Prozent angehoben, somit wurde die Abschreibungsdauer von 50 Jahre auf 33 Jahre reduziert. Diese Regelung gilt jedoch nur für Gebäude, die nach dem 1.01.2023 fertigstellt wurden. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist möglich. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, steuerliche Anreize für Investitionen in Neubauimmobilien und damit dem Wohnraummangel entgegenzuwirken.

Für Immobilieninvestoren ist die Immobilienabschreibung ein wichtiger Aspekt, da sie nicht nur den tatsächlichen Wertverlust der Immobilie berücksichtigt, sondern auch dazu beiträgt, die Steuerlast zu reduzieren. Durch die jährliche Abschreibung können Immobilienbesitzer einen Teil der Kosten für den Erwerb der Immobilie steuerlich geltend machen, was ihre Rentabilität erhöht.

 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Immobilienabschreibung bestimmten Regeln und Vorschriften unterliegt. Immobilienbesitzer sollten sich daher mit den geltenden Steuergesetzen vertraut machen und gegebenenfalls professionellen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie die Abschreibung ordnungsgemäß nutzen und von allen steuerlichen Vorteilen profitieren können.

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